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Hausverwalter

Dem Verwalter obliegen alle Rechte und Pflichten aus dem Bereich der Hausverwaltung. Diese Rechte und Pflichten sind zum einen im Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG, niedergeschrieben und zum anderen zwischen dem Verwalter und der Gemeinschaft vertraglich geregelt.

Ordnungsgemäße Verwaltung nach § 21 WEG

Der Verwalter ist zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet. Dazu zählen folgende Punkte:

  • Die Aufstellung einer Hausordnung
  • Eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Eine Feuerversicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie eine angemessene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für die Wohnungseigentümer
  • Die Kumulierung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage
  • Die Aufstellung eines Wirtschaftsplans
  • Die Duldung aller Maßnahmen, die den Wohnungseigentümern Zugang zur üblichen Infrastruktur (Wasser, Strom, Telefon etc.) ermöglicht

Im Prinzip sind Hausverwalter und Wohnungseigentümer also verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Gemeinschaftseigentum gepflegt wird, der finanzielle Wert so gut es geht erhalten bleibt, die Eigentümer Zugang zur Infrastruktur haben und vor allem gut versichert sind.