Sind Sie gesetzlich krankenversichert? Sichern Sie sich und Ihrer Familie die bestmögliche Behandlung im Krankheitsfall!
Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie einen soliden Grundschutz im Krankheitsfall. Die Rahmenbedingungen, welche z.B. durch das Sozialgesetzbuch gegeben sind, schränken Ärzte und Behandlungsmethoden leider in vielen Fällen stark ein.
Ihre Vorteile als Privatpatient/in:
Wie funktioniert das „Kostenerstattungsprinzip“?
Bereits seit dem Jahr 2004 hat jeder gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, den Status eines Privatpatienten zu erhalten, ohne die GKV dafür verlassen zu müssen.
Viele von Ihnen kennen das „Kostenerstattungsprinzip“ unbewusst bereits durch ihren Zahnarzt im Rahmen von Zahnersatz.
1. Behandlung beim Arzt
2. -> Rechnung an den Patienten
3. -> Teilerstattung durch die GKV
4. -> Erstattung Restkosten durch private Zusatzversicherung
Der Arzt stellt eine Rechnung direkt an seinen Patienten. Dieser lässt sich einen Teil der Kosten durch die Krankenkasse erstatten und erhält den Rest oder einen Teil davon von seiner private Zusatzversicherung (sofern vorhanden).