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Maschinenversicherung für Ihre stationären oder mobilen Maschinen


Maschinenversicherung

Maschinenversicherung

Hohes Risiko ohne Maschinenversicherung
In Betrieben kommen immer aufwändigere und teurere Maschinen zum Einsatz. Schäden an Maschinen können hohe Kosten verursachen und die Existenz Ihres Unternehmens gefährden. Eine Maschinenversicherung schützt gegen Schäden durch Brand, Kurzschluss, Überspannung, Bedienungsfehler, Explosion, Frost, Sturm, Blitzschlag, Konstruktions- und Materialfehler, böswillige Beschädigung, Versagen von Regeleinrichtungen und weitere Risiken.

Sparen Sie Beitrag mit einer Selbstbeteiligung
Sie können die Maschinenversicherung als Einzelversicherung für bestimmte Maschinen oder auch als Pauschalvertrag für alle Maschinen Ihres Betriebs abschließen. Versicherbar sind fest installierte Maschinen, aber auch transportable Geräte wie Krane, Baumaschinen oder Gabelstapler. Bei Totalschäden ersetzt der Versicherer den Zeitwert der zerstörten Maschinen, bei Teilschäden übernimmt er die Kosten für die Reparatur. Verschleißschäden werden nicht ersetzt. In der Maschinenversicherung wird meist eine Selbstbeteiligung vereinbart, um den Versicherungsbeitrag günstig zu halten.


Maschinenversicherung

Die Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung. Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer speziellen Maschinenversicherung. Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abdecken.

Informationen

Was kann versichert werden?

Über die Maschinenversicherung können alle stationären, fahrbaren, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden. z.B. Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen, Sämaschinen, Mähdrescher, Strohpressen u.v.m.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:

  • Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
  • bei fahrbaren Geräten: Feuer und - soweit beantragt - Schäden durch Diebstahl

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versicherbar?

Der wichtigste Ausschluss ist Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden daraus versichert sind. Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzudecken.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zzgl. den Bezugskosten (z. B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) berechnet sich der Beitrag. Es sollte immer der Listenpreis angegeben werden, da es bei Angabe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages unter Berücksichtigung eventueller Rabatte im Schadensfall zu einer Unterversicherung kommen kann!

Es sollte auch darauf geachtet werden, dass sämtliches Maschinenzubehör – auch nachträglich angeschafftes – in der Versicherung mit angegeben ist und bei der Summenermittlung angegeben wurde. Neue Maschinen müssen unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden, denn diese gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

  • Im Teilschadensfall ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.
  • Soweit vereinbart sind Aufräumungs- und Dekontaminationskosten der versicherten Geräte, je nach Vereinbarung bis zu einer bestimmten Höhe, versichert.
  • Im Totalschadensfall wird der Zeitwert der Maschine unmittelbar vor Schadenseintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert. Die Entschädigung wird jeweils um den vereinbarten Selbst­behalt gekürzt, bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug „neu für alt“.

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