Hohes Risiko ohne Maschinenversicherung
In Betrieben kommen immer aufwändigere und teurere Maschinen zum Einsatz. Schäden an Maschinen können hohe Kosten verursachen und die Existenz Ihres Unternehmens gefährden. Eine Maschinenversicherung schützt gegen Schäden durch Brand, Kurzschluss, Überspannung, Bedienungsfehler, Explosion, Frost, Sturm, Blitzschlag, Konstruktions- und Materialfehler, böswillige Beschädigung, Versagen von Regeleinrichtungen und weitere Risiken.
Sparen Sie Beitrag mit einer Selbstbeteiligung
Sie können die Maschinenversicherung als Einzelversicherung für bestimmte Maschinen oder auch als Pauschalvertrag für alle Maschinen Ihres Betriebs abschließen. Versicherbar sind fest installierte Maschinen, aber auch transportable Geräte wie Krane, Baumaschinen oder Gabelstapler. Bei Totalschäden ersetzt der Versicherer den Zeitwert der zerstörten Maschinen, bei Teilschäden übernimmt er die Kosten für die Reparatur. Verschleißschäden werden nicht ersetzt. In der Maschinenversicherung wird meist eine Selbstbeteiligung vereinbart, um den Versicherungsbeitrag günstig zu halten.
Die Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung. Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer speziellen Maschinenversicherung. Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abdecken.
Über die Maschinenversicherung können alle stationären, fahrbaren, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden. z.B. Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen, Sämaschinen, Mähdrescher, Strohpressen u.v.m.
Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:
Der wichtigste Ausschluss ist Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden daraus versichert sind. Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzudecken.
Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zzgl. den Bezugskosten (z. B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) berechnet sich der Beitrag. Es sollte immer der Listenpreis angegeben werden, da es bei Angabe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages unter Berücksichtigung eventueller Rabatte im Schadensfall zu einer Unterversicherung kommen kann!
Es sollte auch darauf geachtet werden, dass sämtliches Maschinenzubehör – auch nachträglich angeschafftes – in der Versicherung mit angegeben ist und bei der Summenermittlung angegeben wurde. Neue Maschinen müssen unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden, denn diese gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.